Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnungspflicht für den Bereich B2G (Business-to-Government) in Deutschland ist größtenteils umgesetzt. Der Gesetzgeber hat im Wachstumschancengesetz festgelegt, dass spätestens ab 1.1.2027 im Geschäftsverkehr nur noch elektronische Rechnungen verwendet werden dürfen. Ab dem 1.1.2025 sollen die sog. E-Rechnungen für inländische Rechnungen im B2B-Bereich bereits Standard sein. Die Einführung eines Meldesystems ist dann ab dem Jahr 2028 in Deutschland geplant, um so den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.