Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnungspflicht für den Bereich B2G (Business-to-Government) in Deutschland ist größtenteils umgesetzt. Der Gesetzgeber hat im Wachstumschancengesetz festgelegt, dass spätestens ab 1.1.2027 im Geschäftsverkehr nur noch elektronische Rechnungen verwendet werden dürfen. Ab dem 1.1.2025 sollen die sog. E-Rechnungen für inländische Rechnungen im B2B-Bereich bereits Standard sein. Die Einführung eines Meldesystems ist dann ab dem Jahr 2028 in Deutschland geplant, um so den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Dies bedeutet konkret, dass Rechnungen über 250 Euro ab 2025 in der EU elektronisch empfangen werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird zwischen elektronischen und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung
Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931).
Bekannte Formate sind ZUGFeRD und XRechnungen, die im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommen und ein reines XML-Format nutzen. Für den B2B-Bereich kombiniert das hybride Format ZUGFeRD (Zentraler User Guide Forum elektronischer Rechnung Deutschland) ein PDF mit einer XML-Datei.
Add-on E-Rechnung: Effiziente Verarbeitung aller Rechnungsinformationen
Weber Data Service unterstützt bereits jetzt schon das Erstellen und automatische Versenden von E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format mit der E-Akte. Mit Release 24.2 steht allen Kund*innen dann das neue Add-on DISPONENT E-Rechnung zur Verfügung, mit der das Importieren von Rechnungen in dem erforderlichen Hybridformat möglich ist. Der neue Rechnungsreport besteht somit aus zwei Dateien. Zum einen aus einer „sichtbaren“ bzw. lesbaren PDF-Datei, für die Sie selbstverständlich weiterhin ihre individuell gestalteten Rechnungslayouts nutzen können, zum anderen aus einer maschinell verarbeitbaren XML-Datei. Damit können beim Import alle relevanten Daten übernommen, entsprechende Eingangsrechnungen erstellt und automatisch abgelegt werden.
Auch wenn der Gesetzgeber aufgrund des zu erwarteten hohen Umsetzungsaufwands Übergangsregelungen vorsieht, ermöglichen wir unseren Kunden schon ab diesem Herbst, mit der Installation zu beginnen.