De-minimis auch für den Kauf der Speditionssoftware DISPONENTgo erhältlich

Nutzen Sie De-Minimis-Förderung für den Kauf einer neuen Logistiksoftware

Sichern Sie sich Zuschüsse bis zu 33.000 Euro vom Bund. Die Antragsfrist für die neue Förderperiode hat am 7. Januar 2019 begonnen und endet am 30. September 2019. Gefördert werden der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung. Dabei werden fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie effizienzsteigernde Maßnahmen unterschieden.

Der Kauf einer neuen Speditionssoftware gilt auch als Maßnahme zur Effizienzsteigerung!

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und erfolgt maximal in Höhe von 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten. Der maximale Förderbetrag, den ein Unternehmen für ein Förderjahr erhalten kann, ist abhängig von der Unternehmensgröße. Als Kriterium wird die Anzahl der im Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge herangezogen. Der maximale Förderbetrag ergibt sich dann aus einem festgelegten Berechnungssatz pro Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge. Der Fahrzeugsatz beträgt derzeit 2.000,- Euro. Die absolute Obergrenze für die Förderung je Unternehmen – z.B. für die Investition in eine neue Logistiksoftware wie DISPONENTplus oder  DISPONENTgo – liegt bei 33.000 Euro pro Jahr.

Die Voraussetzungen und Bedingungen für den Erhalt der Förderung regelt die Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Dies bedeutet, dass die Anträge auf Förderung vor Vorhabenbeginn zu stellen sind.

Die geförderten Maßnahmen unterscheiden sich kaum vom Förderkatalog der vergangenen Periode. Lediglich die Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wird nicht mehr über De-Minimis gefördert, sondern über ein neues Förderprogramm. Dieses ist zwar am 21. Januar 2019 mit einem Volumen von 5 Mio. Euro gestartet, war aber bereits am 25. Januar 2019 voll ausgeschöpft und das ePortal zur Antragstellung ist bereits geschlossen. Ergänzungen gibt es für das Förderprogramm Weiterbildung, bei dem die Antragsfrist am 2. Dezember endet. Neu aufgenommen wurden E-Learning-Programme, bei denen das Wissen virtuell vermittelt wird, sowie Blended-Learning-Programme, die eine Mischform aus Präsenzseminaren und E-Learning darstellen.

Erstmals sind auch Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben von Lkw wie CNG (Erdgas), LNG (Flüssigerdgas) und Elektro unter der Maßnahmenkategorie „Wirtschaftliches Fahren“ förderfähig. Das BAG unterstützt zudem die „Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)“.

Setzen Sie die Fördergelder nachhaltig ein

Mit dem Kauf einer neuen Speditionssoftware profitieren Sie gleich mehrfach. Mit dem Einsatz von DISPONENTplus optimieren Sie Ihre kompletten Prozesse. Abläufe werden durchgängig automatisiert – oder wie es aktuell so schön heißt, durchgängig digitalisiert – und transparent für alle Beteiligten gestaltet. Das schont knappe Ressourcen, erhöht die Auslastung, entlastet Ihre Mitarbeiter um viele unnötige Aufgaben, auch das knappe Gut Fahrer, und reduziert langfristig und nachhaltig Ihre Kosten bei gleichzeitig steigender Servicequalität.

Schnell sein – stellen Sie den Antrag jetzt

Die Fördermittel werden bewilligt, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist der Antragseingang beim BAG – von daher warten Sie nicht zu lang. Bei den Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, muss es sich um Maßnahmen gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie handeln. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und die Antragsunterlagen des BAG finden Sie online hier.

 

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