Antragsfrist für De-Minimis-Förderung hat begonnen
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2018 im Förderprogramm „De-minimis“ hat am 8. Januar 2018 begonnen. Sie endet am 1. Oktober 2018. Gefördert werden der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung. Dabei werden fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie effizienzsteigernde Maßnahmen unterschieden.
Der Kauf einer neuen Speditionssoftware gilt auch als Maßnahme zur Effizienzsteigerung!
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und erfolgt maximal in Höhe von 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten. Der maximale Förderbetrag, den ein Unternehmen für ein Förderjahr erhalten kann, ist abhängig von der Unternehmensgröße. Als Kriterium wird die Anzahl der im Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge herangezogen. Der maximale Förderbetrag ergibt sich dann aus einem festgelegten Berechnungssatz pro Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge. Der Fahrzeugsatz beträgt derzeit 2.000,- Euro. Die absolute Obergrenze für die Förderung je Unternehmen – z.B. für die Investition in eine neue Speditionssoftware wie DISPONENTplus – liegt bei 33.000 Euro pro Jahr.Die Voraussetzungen und Bedingungen für den Erhalt der Förderung regelt die Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Dies bedeutet, dass die Anträge auf Förderung vor Vorhabenbeginn zu stellen sind. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist der Antragseingang beim BAG. Bei den Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, muss es sich um Maßnahmen gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie handeln. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.