De-Minimis-Förderung 2020

Sichern Sie sich Zuschüsse bis zu 33.000 Euro vom Bund. Ab sofort können Sie im Rahmen der sogenannten Mautharmonisierung für das Förderprogramm De-Minimis Ihre Anträge einreichen. Die Antragsfrist endet zum 30. September 2020. Gefördert werden der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung. Dabei werden fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie effizienzsteigernde Maßnahmen unterschieden.

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Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und erfolgt maximal in Höhe von 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten. Der maximale Förderbetrag, den ein Unternehmen für ein Förderjahr erhalten kann, ist abhängig von der Unternehmensgröße. Als Kriterium wird die Anzahl der im Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge herangezogen. Der maximale Förderbetrag ergibt sich dann aus einem festgelegten Berechnungssatz pro Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge. Der Fahrzeugsatz beträgt derzeit 2.000,- Euro. Die absolute Obergrenze für die Förderung je Unternehmen liegt bei 33.000 Euro pro Jahr.

Schnell sein – stellen Sie den Antrag jetzt

Die Fördermittel werden bewilligt, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Im Haushaltsjahr 2019 war Fördertopf bereits im März ausgebucht. Durch die Kürzung der Bundesmittel um 40 Millionen Euro, ist zu befürchten, dass das Budget noch früher erschöpft sein wird. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist der Antragseingang beim BAG – von daher warten Sie nicht zu lang. Bei den Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, muss es sich um Maßnahmen gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie handeln.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und die Antragsunterlagen des BAG finden Sie online hier.

 

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