Flut von DSGVO-Anfragen droht
Am 25. Mai 2018 wird nach zweijähriger Übergangsfrist die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) unmittelbar rechtsverbindlich für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Wie eine von Veritas Technologies veröffentliche Studie zeigt, wollen zwei von fünf Deutschen innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten der Novelle von ihren neuen Datenschutzrechten Gebrauch machen. Während sich zwei Drittel dafür interessieren, welche persönlichen Daten Unternehmen von ihnen gespeichert haben, will immerhin ein Viertel der Befragten ihr „Recht auf Vergessenwerden“ nutzen.